Gegen Betrug bei Mietwagen

Mietwagen auf Mallorca erhalten Gütesiegel

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Mietwagenfirmen auf Mallorca sind aufgrund ihrer Geschäftspraktiken schon lange ein Sorgenkind des Verbraucherschutzes. Etliche Beschwerden wegen nachträglicher Abrechnungen haben nun dazu geführt, dass der balearische Verbraucherschutz und Vertreter der Branchenvereinigung AEVAB, in der hauptsächlich kleinere Mietwagenfirmen vertreten sind, klare Verhaltensregeln aufgestellt haben. Diese sollen künftig vor bösen Überraschungen nach dem Urlaub schützen. Am 3. März unterschrieben 13 Mietwagenfirmen den Verhaltenskodex und sind nun außerdem bei der Tourismusbehörde registriert. Im Gegenzug erhielten sie ein Gütesiegel. Alle Firmen mit Gütesiegel verpflichten sich dazu, offen ihre Preismodelle darzulegen und von rechtswidrigen Klauseln abzusehen. Wer sich daran nicht hält, bekommt das Siegel wieder entzogen. Unverschuldete Kratzer am Auto, die nachträglich in Rechnung gestellt werden, und versteckte Zusatzkosten gehören damit der Vergangenheit an.

Der Verbraucherschutz war zuvor mit einer Kampagne über Verbraucherrechte gegen Betrug am Kunden vorgegangen und hatte die örtlichen Anbieter wie auch Online-Vermittler einer gründlichen Inspektion unterzogen. Bisher tragen folgende Unternehmen das Gütesiegel: Enterprise Rent-A-Car, Hiper Rent a Car, Click and Rent, Class Rent-a-Car, Pocket Rent-a-Car, Coches Reus, Coches Fabiola Alquiler, Motos Formentor, Motor Car Lagoon, Torrenova Rent-a-Car, Rent Auto L’Agulla, Automoto JG und IBACAR. Viele der großen Mietwagenfirmen auf Mallorca haben den Kodex allerdings noch nicht unterzeichnet.

Der Verhaltenskodex bringt auch deshalb viele Vorteile, da Reklamationen von Mietwagen auf Mallorca nicht nur ärgerlich, sondern für Touristen auch meist mit viel Aufwand verbunden sind. Beschwerden bei der Verbraucherschutzabteilung  („Direcció General de Consum“) können nur auf Spanisch oder Katalanisch persönlich aufgegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Reklamation haben, ist es einfacher, sich von Deutschland aus an den europäischen Verbraucherschutz zu wenden. Sie können auch bei der Mietwagenfirma direkt reklamieren. Diese ist dazu verpflichtet, Ihnen ein amtlich beglaubigtes Beschwerdeformular („Hoja de reclamación“) auszuhändigen. Dieses schicken Sie innerhalb von 10 Tagen an die regionale Verbraucherschutzbehörde und können so offiziell Beschwerde einreichen.

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